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EIGENE FLOTTE EIGENE FLOTTE
LIEFERUNG IN 14-21 TAGEN LIEFERUNG IN 14-21 TAGEN
OHNE VORAUSZAHLUNG OHNE VORAUSZAHLUNG
QUALITÄTSZERTIFIKAT QUALITÄTSZERTIFIKAT

Bedingungen für einen Standardvertrag über die Lieferung von Waren

Gegenstand und Wert des Vertrages.

1.1 Der Verkäufer verkauft die Waren und der Käufer nimmt sie an und bezahlt sie. Die Waren sind in der Menge und zu dem Preis zu liefern, die in der jeweiligen Spezifikation zu diesem Vertrag angegeben sind. Die Spezifikation muss genaue Angaben über den Namen, die Menge, den Preis und die Lieferadresse der Waren enthalten. Die Spezifikationen sind Bestandteil des Vertrages. Die Zahlungsfrist für die erhaltenen Waren darf 3 (drei) Bankarbeitstage ab dem Datum der Lieferung nicht überschreiten.

1.2. Der Gesamtbetrag des Vertrages setzt sich aus den Summen aller Spezifikationen zu diesem Vertrag zusammen.

1.3. Alle Bankgebühren für den Geldtransfer im Land des Verkäufers gehen zu Lasten des Verkäufers, und im Land des Käufers gehen alle Bankgebühren für den Geldtransfer zu Lasten des Käufers.

1.4. Der Verkäufer garantiert, dass die Waren von ordnungsgemäßer Qualität und Herkunft sind, wie es der Vertrag vorsieht.

Zahlungsbedingungen und Lieferfristen.

2.1. Die Zahlung für die gemäß diesem Vertrag gelieferten Waren erfolgt durch Überweisung auf das Konto des Verkäufers nach der Lieferung der Waren an den Käufer. Die Zahlung erfolgt auf der Grundlage der Rechnung.

2.2. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren innerhalb von 3 (drei) Bankarbeitstagen ab dem Datum der Lieferung durch DAP abzunehmen und zu bezahlen.

2.3. Die Warenlieferungen im Rahmen dieses Vertrags erfolgen zu den Bedingungen gemäß den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Incoterms.

2.4. Die Parteien vereinbaren, dass das Eigentum an den Waren mit der Lieferung der Waren vom Verkäufer auf den Käufer übergeht

2.5. Zusammen mit den Waren stellt der Verkäufer dem Käufer die folgenden Dokumente zur Verfügung:

– Rechnung

– Vertrag.

– Spezifikation

– CMR

– Qualitätszertifikat

– Phytosanitäres Zertifikat.

Bedingungen für den Erhalt der Waren.

3.1 Der Käufer erhält die Waren:

Quantitativ – entsprechend der tatsächlich beim Käufer eingegangenen Menge der Ware.

In Bezug auf die Qualität – gemäß den Angaben in der Spezifikation.

3.2. Im Falle von Abweichungen zwischen dem Inhalt der Begleitdokumente und / oder der Spezifikation erstellt der Käufer unter Mitwirkung des Vertreters des Verkäufers ein Abnahmeprotokoll.

3.3. Die Waren werden am Tag der Lieferung der Waren durch die Kräfte und Mittel des Käufers entladen.

3.4 Die Warenabnahmebescheinigung wird in 2 Exemplaren erstellt: eines für jede der Parteien.

3.5. Wenn der Käufer nicht innerhalb von 1 Tag nach Lieferung der Waren eine angemessene Stellungnahme abgibt, gelten die Verpflichtungen des Verkäufers aus diesem Vertrag als vollständig erfüllt und müssen zu 100 % bezahlt werden.

Pflichten und Verantwortlichkeiten der Vertragsparteien.

4.1 Der Verkäufer verpflichtet sich, die Waren an den Käufer zu übergeben, und der Käufer nimmt sie an und bezahlt sie.

4.2. Der Käufer verpflichtet sich, die Waren innerhalb einer Frist von höchstens 3 (drei) Bankarbeitstagen nach Erhalt der Waren abzunehmen und zu bezahlen.

4.3. Im Falle eines Zahlungsverzugs verpflichtet sich der Käufer, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % des Warenwerts für jeden Verzugstag zu zahlen.

4.4. Im Falle der Verletzung der Entladebedingungen ist der Käufer verpflichtet, zugunsten des Verkäufers die übermäßige Ausfallzeit des Transports in Höhe von 3000 UAH in der Vertragswährung zum NBU-Kurs für jeden Tag dieser Ausfallzeit zu bezahlen.
4.5. Der Verkäufer kann die Lieferung der unbezahlten Waren nach eigenem Ermessen verweigern. Der Verkäufer informiert den Käufer schriftlich über die Weigerung, die unbezahlten Waren zu liefern, an die in den Einzelheiten dieses Vertrags angegebene Adresse.

Beilegung von Streitigkeiten.

5.1 Alle Streitigkeiten, die sich aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, werden durch Verhandlungen beigelegt. Sollte es nicht möglich sein, Streitigkeiten auf dem Verhandlungswege beizulegen, wird die Streitigkeit vor einem für den Sitz des Verkäufers zuständigen Gericht verhandelt.

Andere Bedingungen.

6.1. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass dieser Vertrag sowie Dokumente, die sich auf diesen Vertrag beziehen, per Fax oder E-Mail versandt werden, sie erkennen diese als echt und rechtsgültig an, bis die Originaldokumente innerhalb von 20 Tagen ersetzt werden.

6.2. Die vorliegende Vereinbarung wird in zwei gleichwertigen Ausfertigungen erstellt, eine für jede der Parteien.

6.3. Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in Kraft und bleibt in Kraft, bis die Parteien ihre Verpflichtungen vollständig erfüllt haben.